Edelmetall-Recycling
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Edelmetall-Recycling und Umweltschutz
In weiten Bereichen der Industrie aber auch im privatem Umfeld werden edelmetallhaltige Produkte eingesetzt, die nach gewisser Zeit unbrauchbar werden oder als Produktionsrückstände nicht mehr verwendbar sind. Es ist daher von großer Wichtigkeit, die durch Verarbeitung oder Verbrauch anfallenden „kostbaren“ Rückstände aufzuarbeiten und die wiedergewonnenen Feinmetalle, wie Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium, in den Kreislauf der Edelmetallverarbeitung zurückzuführen (Figure 1).
Das Edelmetall-Recycling ist heute eng mit dem Umweltschutz verwurzelt. Darüber hinaus ist es in ein komplexes Netz von Technologien eingebunden, die dem Gewässerschutz und der Luftreinhaltung in besonderem Maße zugute kommen. Die während der Recycling-Prozesse anfallenden Abwässer werden in eigens hierfür konzipierten Anlagen von Schadstoffen befreit. Weiterhin bewirken leistungsfähige Wasch- und Filteranlagen die Reinigung der Abluft bei allen Teilschritten des Metall-Recycling.
Aufarbeitungsverfahren
Die zur Aufarbeitung gelangenden, edelmetallhaltigen Rückstände bezeichnet man als Scheidgut (Figure 2). Man trennt es in drei Kategorien, die sich im Aufarbeitungsverfahren und in der Kosten/Wert-Relation von einander unterscheiden.
siehe Artikel: Aufarbeitungsverfahren
Gesichtspunkte bei anfallendem Scheidgut
Das z.B. bei der Herstellung von Kontaktteilen anfallende Scheidgut besteht überwiegend aus schmelzbaren Rückständen. Da die Aufarbeitungsgebühren gewichtsmäßig berechnet werden, hängt der aus dem Scheidprozess erzielte Gewinn wesentlich vom Edelmetallanteil im Scheidgut und vom Kurswert des jeweiligen Edelmetalls ab.
Bei der Gestaltung von Kontaktteilen sollte darauf geachtet werden, dass möglichst wenig Stanzabfall anfällt. Der beim Stanzen unvermeidbare edelmetallhaltige Abfall sollte vom Stanzabfall des Unedelmetallträgerbandes streng getrennt gehalten werden. Weiterhin empfiehlt sich eine Aufteilung des edelmetallhaltigen Scheidguts nach der Edelmetallart und den Basismetallen.
Bei der Anlieferung des Scheidguts sind gesetzliche Vorschriften zu beachten, die die Deklaration des Scheidguts, den Transport und die Entsorgung der Basisstoffe beinhalten.
Recycling-Gebühren
- Schmelzgebühren
Schmelzgebühren werden nur für schmelzbare Rückstände berechnet und sind in ihrer Höhe einerseits vom angelieferten Gewicht, andererseits von der Edelmetallart abhängig, die für das zu schmelzende Scheidgut charakteristisch ist. So ist z.B. der Arbeitsaufwand für palladiumhaltiges Material wesentlich größer als für silberhaltigen Abfall.
- Präparationsgebühren
Präparationsgebühren treten ausschließlich bei der Aufarbeitung von Gekrätz auf und sind nach Gewichtsgrößen gestaffelt. Sie beinhalten alle Arbeitsgänge, die bis zur Probenahme erforderlich sind, wie Abbrennen, Shreddern, Mahlen, Mischen.
- Analysegebühren
Analysegebühren sind sowohl von der Edelmetallart als auch von der Beschaffenheit des Probematerials abhängig. Aschenproben erfordern wegen ihres hohen Anteils an mineralischen Stoffen einen größeren Arbeitsaufwand als rein metallische Substanzen. Für die Bestimmung mehrerer Metalle ist ein entsprechender Aufschlag vorgesehen. Die angelieferte Menge hat auf die Analysegebühr keinen Einfluss.
- Scheidgebühren
Scheidgebühren repräsentieren sämtliche für die Rückgewinnung der Feinmetalle erforderlichen Trennvorgänge. Dabei unterteilt man in zwei Bereiche:
- Scheidkosten-Grundgebühr
Diese beinhalten alle für die eigentliche Abscheidung der einzelnen Metallsubstanzen notwendigen Arbeitsfolgen und beziehen sich auf das Schmelz- bzw. Einsatzgewicht des Scheidguts.
- Metall-Gebühr
Sie enthält alle Aufwendungen, um den nach dem Scheidevorgang vorhandenen Rohmetallen den für eine Wiederverwendung nötigen Reinheitsgrad zu verleihen (Feinraffination). Dazu gehört auch die Umarbeitung der Edelmetalle in eine handelsübliche Form.
Edelmetall-Rückerstattung
Dem Anlieferer von edelmetallhaltigen Abfällen bieten sich verschiedene Wege der Rückerstattung für das bei der Aufarbeitung zurückgewonnene Edelmetall an:
- Feinmetallrücklieferung in handelsüblicher Form und Qualität.
- Feinmetallverkauf mit sofortiger Transferierung des Nettoerlöses zu Tagespreisen, Verrechnung des Guthabens mit Bezügen anderer Produkte entweder als Mengengutschrift über sog. Metallkonten oder in Form einer Finanzgutschrift und Verrechnung mit Faktura.